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Sportsbootführerschein - Reglungsänderung

Wir haben folgende wichtige Mitteilung des DMYV erhalten. Diese betrifft die Notwendigkeit der Umschreibung der Sportbootführerscheine in ein Kleinschifferzeugnis zum Führen von Sportbooten bei gewerblicher Nutzung wie zum Beispiel Bootsfahrschule, Bootsvermietung, Probefahrten, etc.

Besonders zu beachten ist die Frist bis zum 18.01.2024, zu dem eine Umschreibung ohne Prüfung möglich ist. Bitte beachtet den angehängten Antrag.

Unterlagen zum Herunterladen


Erforderliche Unterlagen sind: 

- Kopie des SBF, 
- ab dem 60. Lebensjahr die neue med. Tauglichkeitsuntersuchung
- Bestätigung des Arbeitgebers oder Auftraggebers.


Hier die Nachricht des DMYV:

„Guten Morgen zusammen,
In Deutschland ist die Binnenschiffspersonalverordnung in Kraft getreten, die unter anderem die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführerscheinen zu gewerblichen Zwecken umfassend neu regelt und durch das neue sogenannte Kleinschifferzeugnis ergänzt wurde.

Die grundlegende Änderung ist, dass der Sportbootführerschein seitdem nur noch für nicht gewerbliche Zwecke gilt!

Es wurde eine Übergangsbestimmung eingerichtet, nach der Sie bis zum 17. Januar 2024 Ihren SBF weiterhin gewerblich, beruflich oder dienstlich nutzen können, sofern Sie diese Tätigkeit schon vor dem 18.1.2022 ausgeübt haben.

Nach dem 17. Januar 2024 benötigen Sie ein Kleinschifferzeugnis, für dessen Erwerb das Bestehen einer Prüfung erforderlich ist.

Falls Sie die Voraussetzungen für die Übergangsbestimmung erfüllen, können Sie bis zum 17. Januar 2024 Ihren SBF in ein Kleinschifferzeugnis umtauschen lassen. Das Antragsformular finden Sie im Anhang dieser Mail, einzureichen ist es bei der GDWS:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn

Anders, als im Antrag angegeben, müssen Sie Ihren SBF nicht im Original beifügen, eine einfache Kopie ist ausreichend! Dies hat uns Herr Hansen von der GDWS zugesichert. Die Bearbeitung kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen, die Kosten i. H. v. 129,-- Euro werden Ihnen nach Antragstellung in Rechnung gestellt.

Achtung: Ein Umtausch von Sportbootführerscheinen in Kleinschifferzeugnisse ist ab dem 18. Januar 2024 nicht mehr möglich. Das Kleinschifferzeugnisses muss dann von Ihnen neu erworben werden!

Betroffen sind nicht nur alle Inhaber von Ausbildungsstätten, sondern auch alle Fahrschullehrkräfte im Rahmen der Sportbootausbildung.

Ich kann Ihnen leider nur dringend ans Herz legen, den Umtausch schnellstmöglich zu beantragen, damit Sie auf der sicheren Seite sind! Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem ELWIS-Link oder wenden sich direkt an die GDWS.

Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende & sende herzliche Grüße aus Duisburg,

Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Führerscheinwesen / Anerkannte Ausbildungsstätten“